Zukunft Sozialpartnermodell – betriebliche Altersversorgung in der Transformation

  • Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für den erweiterten Lebensversicherungsmarkt nimmt weiter zu.
  • Sozialpartnermodell und bestehende bAV-I-Welt werden parallel existieren.
  • Verständlichkeit und Transparenz sind Schlüssel zu Akzeptanz der bAV-II-Welt.

Bedeutung der bAV nimmt zu – Sozialpartnermodelle in Erwartungshaltung

Allgemein messen 95 Prozent der Befragten der bAV eine große oder sogar sehr große Bedeutung für den erweiterten Lebensversicherungsmarkt bei. Sie gehen zudem davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren die Bedeutung der bAV für das eigene Unternehmen weiter zunimmt: Etwa 90 Prozent der Antwortenden siedeln den entsprechenden Anteil am Neugeschäft der Lebensversicherung mittelfristig bei über 20 Prozent an.

Mit Blick auf das Sozialpartnermodell lässt sich noch eine gewisse Zurückhaltung ausmachen: Für Lebensversicherungen sehen lediglich 29 Prozent der Teilnehmenden in den nächsten fünf Jahren eine große Bedeutung des Modells. Für die Pensionskassen gehen 86 Prozent sogar von einer geringen bis sehr geringen Bedeutung aus. Zumindest in Bezug auf Pensionsfonds sprechen knapp die Hälfte der Befragten Sozialpartnermodellen eine große Bedeutung zu.

„Zwar wird die Relevanz von Sozialpartnermodellen zumindest auf kurze Sicht noch verhalten eingeschätzt. Dennoch sind viele der befragten Unternehmen überzeugt, dass auf die ersten Vereinbarungen weitere folgen werden – nicht zuletzt auch aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsperiode und der Diskussion um die Finanzierbarkeit über lange Zeiträume gewährter Garantien“, erklärt Dr. Klaus Friedrich, Director bei Deloitte und Mitglied der Deloitte Pension Experts (DPE).

Koexistenz von alter und neuer bAV-Welt

Die durch das Sozialpartnermodell neu geformte „bAV-II-Welt“ unterscheidet sich grundlegend von der durch Garantien und Einstandspflichten geprägten „bAV-I-Welt“. 87 Prozent der Befragten rechnen allerdings damit, dass die Bedeutung der klassischen bAV-Gestaltungsmodelle auch mit der Einführung von Sozialpartnermodellen mindestens unverändert bleiben wird. 62 Prozent geben an, dass das Sozialpartnermodell die bisherige bAV-I-Welt nicht verdrängen wird. Gleichzeitig geht eine Mehrheit von 57 Prozent davon aus, dass Arbeitnehmer die reine Beitragszusage nachhaltig akzeptieren werden.

Kollektive Puffer: intelligente Frühwarnsysteme

Wesentliche Eigenschaft der Sozialpartnermodelle: Durch den Zwang zur Garantiefreiheit besteht zwar Aussicht auf erhöhte Renditechancen, allerdings kann es damit im umgekehrten Fall auch zu Rentenreduzierungen kommen. Eine umso wichtigere Rolle spielt darum die Handhabung von gesetzlich eingeforderten „kollektiven Puffern“, die dazu beitragen sollen, Reduktionen von Leistungen abzumildern oder gar zu verhindern. Als am einfachsten wird von den Befragten ein sich aus Sicherungsbeiträgen aufbauender Puffer gewertet – nur 29 Prozent schreiben ihm eine hohe Komplexität zu. Den Mechanismus eines Schwankungskorridors im Rentenbezug sehen 34 Prozent der Teilnehmenden als eher komplexes Unterfangen an. Schwieriger zu handhaben sind aus Sicht der Befragten Pufferteile, die aus der Kalkulation der individuellen Leistung im Rentenübergang mit einem vorsichtigeren Zins resultieren: 47 Prozent halten die Komplexität für groß bzw. sehr groß. Mit 48 Prozent schätzt außerdem knapp die Hälfte Kalkulationspuffer, die sich aus der Differenz des für Anwärter in Aussicht gestellten Kapitalaufbaus und dessen tatsächlicher Entwicklung ergeben, als schwierig in der Handhabung ein.

„Einrichtungen, die ein Sozialpartnermodell anbieten, müssen in der Lage sein, breite Kompetenzanforderungen fundiert zu erfüllen und die Volatilität des Versorgungsvermögens durch kollektive Puffer bestmöglich zu steuern. Dazu gehören insbesondere Kompetenzen im Bereich Asset Liability Management und die Fähigkeit, digital, hoch automatisiert und kosteneffizient zu agieren“, so Prof. Dr. Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig und Gesellschafter der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

Quo vadis „SPM“?

Geht es um mögliche Ausprägungen der Sozialpartnermodelle in Sachen Finanzierung, erwarten rund drei Viertel der Teilnehmenden mittel- wie langfristig eine Arbeitgeberfinanzierung, die zusätzlich zu bestehenden Systemen getragen werden muss. Auf mittlere Sicht gehen zudem 62 Prozent der Befragten von einer Finanzierung mittels Opting-out aus, auf lange Sicht ganze 76 Prozent. Die freiwillige Entgeltumwandlung sehen gut die Hälfte als kurzfristige und zwei Drittel als langfristige Finanzierungsart an. Die Integration biometrischer Risiken in einem Sozialpartnermodell wird hingegen nur von wenigen erwartet – auch mit Blick auf einen dann geringeren Spielraum für die Finanzierung der Altersrente. Um sicherzustellen, dass die Sozialpartner an der Durchführung und Steuerung des Sozialpartnermodells beteiligt werden, setzen 94 Prozent der Antwortenden auf eine Mitgliedschaft in einem speziell dafür eingerichteten Beirat, 88 Prozent auf eine Mitgliedschaft im Kapitalanlageausschuss. Nur 19 Prozent planen mit einer Beteiligung im Aufsichtsrat.

„Wesentlich für den Erfolg des Versorgungssystems Sozialpartnermodell ist letztlich die Akzeptanz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer“, erklärt Friedrich abschließend. „Eine klare, motivierende und unmissverständliche Kommunikation des Modells, eindeutige Informationen und transparente Erklärungen – etwa zu den Funktionen einzelner Puffer – sind entscheidende Voraussetzungen für Vertrauen. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders im Falle möglicher Leistungskürzungen.“

Die Ergebnisse der Studie stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.