Bevor eine Einordnung der Alternativen Investments in die Welt von Solvency II erfolgt, ist es zweckmäßig zunächst Alternative Investments zu definieren und aufzuzeigen, warum diese Assetklasse ökonomische Relevanz für die Portfoliostrukturierung von Versicherungsunternehmen hat. Eine allgemeingültige Definition von Alternativen Investments gibt es nicht. Der Bundesverband Alternativer Investments (BAI) grenzt bei seiner Definition die Alternativen Investments von klassischen Investments (z.B. Aktien oder Anleihen) ab, indem er sie als Investition in nicht traditionelle Investments bezeichnet und hält die Definition damit relativ offen. Dementsprechend überrascht es nicht, dass bei einer Aufzählung des BAI viele verschiedene Subklassen abgedeckt werden:
- Hedgefonds
- Managed Fonds
- Private Equity
- Private Debt
- Infrastruktur
- Real Estate
- Rohstoffe
Alternative Investments sollen zur Optimierung der Risiko-Rendite-Struktur beitragen. Besondere Relevanz haben für Versicherungsunternehmen Private Equity/Debt, Infrastruktur und Real Estate. Diese Investments zeichnet aus, dass sie langfristig laufende Cashflows generieren. Sie können dadurch den stabilen Zahlungsstrom, der Anleihen auszeichnet, ersetzen. Gleichzeitig sind diese Alternativen Investments durch eine höhere erwartete Rendite gekennzeichnet. Die höhere Rendite kann allerdings nur auf Kosten eines höheren Risikos erzeugt werden. So sind diese Assetklassen weniger liquide, was in Form einer Illiquiditätsprämie zu einer höheren Rendite führt. Dieses Risiko kann allerdings bei dem langfristigen Anlagehorizont, den Versicherungsunternehmen haben, vernachlässigt werden, falls genug andere liquide Mittel im Unternehmen vorhanden sind. Weiterhin ist der Zugang zu Alternativen Investments durch die dafür benötige Expertise eingeschränkt. In diesem Zusammenhang kann daher von einer „Komplexitätsprämie“ gesprochen werden, die die Rendite zusätzlich steigert.
Alternative Investments sind in allen drei Säulen von Solvency II relevant. In der ersten Säule (quantitative Anforderungen) spielen sie bei der Bewertung der Vermögenswerte und des SCR eine Rolle. Herausfordernd ist bei der Ermittlung des Marktwerts für die Solvabiltitätsübersicht, dass in der Regel keine tiefen und liquiden Märkte vorhanden sind. Der Marktwert ist also nur indirekt über Modelle ermittelbar, die von den Versicherungsunternehmen zu erstellen sind. Die Sicherstellung der Adäquanz dieser Modelle, um den Marktwert abzubilden, ist komplex. Neben der Ermittlung der Marktwerte ist außerdem das SCR zu berechnen, das innerhalb des Marktmoduls entsteht. Hierbei gilt es zu differenzieren, wie in das Underlying investiert wurde. Unter Einordnung in das richtige Submodul kann so das SCR ermittelt werden. Alternative Investments können ggf. neben den klassischen Modulen Zins-, Spread-, Aktien-, Fremdwährungs- und Immobilienrisiko auch gesondert eingestuft werden (Infrastrukturinvestition, Qualifiziertes ungeratetes Fremdkapital, Long-Term-Equities und Qualifizierte nicht-notierte Aktienportfolios). Erst wenn die Einordnung und ggf. die Prüfung bzw. der Nachweis der Kriterien für die Einordnung vorgenommen wurde, kann eine Berechnung des SCR erfolgen. Eine weitere Herausforderung, die in diesem Zusammenhang besteht, ist die Beachtung des Look-through-Ansatzes: in Alternative Investments wird häufig über eine Fondsstruktur investiert. Die Bewertung der Assets soll aber auf Einzelebene stattfinden.
Für die zweite Säule (qualitative Anforderungen) ist vor allem relevant, dass Alternative Investments regelmäßig in die Kategorie der „nicht alltäglichen Investitionen“ fallen. Für diese Investitionen gelten besondere Anforderungen an das Risikomanagementsystem. Neben der Sicherstellung der personellen und fachlichen Kompetenzen sind ausführliche Analysen über die Auswirkungen des Investments auf das Risikoprofil (auch in Form von Stresstests) des Unternehmens sowie der Qualität, Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit des Kapitalanlageportfolios vorzunehmen. Die Investitionsentscheidung ist zu dokumentieren und ggf. im ORSA zu berücksichtigen.
Auch Die Reportingpflichten der dritten Säule stellen die Versicherungsunternehmen vor Herausforderungen. So sind die quantitativen Daten aus der ersten Säule regelmäßig an die Aufsicht zu melden. Die Daten regelmäßig neu zu kalkulieren und aktuell zu halten ist hierbei nicht einfach. Gerade bei der Durchschau der Fonds ist eine enge Kommunikation und Abstimmung mit dem Fondsanbieter notwendig, um zeitnah die notwendigen Informationen für die Aufsicht zu bekommen und Doppelarbeiten zu vermeiden.
Es zeigen sich also viele regulatorische Anforderungen, die bei Alternativen Investments zu beachten sind. Es ist daher verständlich, dass sich viele institutionelle Investoren noch nicht richtig an das Thema Alternative Investments herantrauen und nur zögerlich in diese neue Assetklasse investiert wird.