Mit den jüngsten staatlichen Krisenfinanzierungen und Schuldenaufnahmen, um die Folgen des COVID-19-Virus abzufedern, dürfte die schon lange währende Niedrigzinsphase langfristig erhalten bleiben. Schreckensszenarien wegen der Dotierung der ZZR, die vor Monaten mit Einführung der Korridormethode überwunden schienen, leben jetzt wieder auf: Wie steht es um die Lebensversicherung unter Solvency II? Müssen wir uns nicht doch ernsthaft Sorgen machen? Und müssen wir uns nicht noch mehr Sorgen um die Altersversorgung bei Pensionskassen und Versorgungswerke machen, die ohne die Solvency II-Regulierung viel weniger Kapitalvorsorge betrieben haben? Und welche Maßnahmen hat die BaFin diesbezüglich vorgesehen, so die Fragen von Prof. Dr. Fred Wagner.
Was versteht die BaFin unter Nachhaltigkeit?Wie löst die Aufsicht das Problem der vielen verschiedenen Definitionen und den damit verbundenen Interpretationsansätzen der Unternehmen? Wie steht die BaFin zur Möglichkeit, nachhaltige Investments z.B. mit geringeren Eigenmittelanforderungen zu fördern?
Eine Schlüsselrolle im Bereich der Digitalisierung betrifft die Cyberrisiken. Finanzunternehmen sind ein attraktives Ziel für Angriffe, die täglich und in erheblicher Zahl stattfinden. Laut EIOPA-Bericht „Cyber Risk for Insurers“ ist die Anfälligkeit der Versicherungsunternehmen unter anderem aufgrund der Verwendung von Big Data und Cloud Computing gestiegen. So will Prof. Dr. Wagner von seinem Gesprächspartner wissen, ob die Unternehmen gegen solche Angriffe ausreichend gewappnet sind.
Cyberrisiken sind behördlich vor allem durch die versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) und die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) abgedeckt. Die damit erhobenen Anforderungen sind aber teilweise sehr allgemein gehalten. Verdient das Thema Cyber keine spezifischere Auseinandersetzung?
Das Hauptpotenzial der Digitalisierung liegt in der Anwendung der Künstlichen Intelligenz. Felix Hufeld vertritt die These, dass die Verantwortung für Entscheidungen immer beim Menschen verbleiben und dass die Algorithmen, die dafür zum Einsatz kommen, nachvollziehbar bleiben müssen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Position wirklich durchhaltbar ist und damit nicht letztlich wettbewerbsfähige Anwendungen verboten werden.
Abgerundet wurde der intensive Diskurs mit der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler, die zum 1. Januar 2021 von den Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern auf die BaFin übertragen werden soll. Allerdings wurde die Lesung im Bundestag, die für den 19.06.2020 vorgesehen war, erneut wegen starker Bedenken der CDU abgesagt. Ist das Thema damit jetzt vom Tisch?
Die Finanzierung der Aufsicht soll über Umlagen, Gebühren und die Erstattung von Prüfungskosten erfolgen. Können vor allem die kleineren Vermittler diese Kosten tragen? Besteht nicht die Gefahr, dass sie vom Markt verschwinden und das Angebot unabhängiger Finanzberatung zurückgeht?
Dies und mehr in den beiden aktuellen Video-Interviews mit Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Teil 1:
Teil 2: