Die Betriebliche Altersvorsorge in der Transformation: Das Sozialpartnermodell

Für die Betriebsrente ist dies mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz am 01. Januar 2018 geschehen, mit der eine Reihe an Neuerungen in Kraft getreten sind. Es handelte sich dabei um eine der größten Reformen der betrieblichen Altersversorgung seit 2002, mit der der Gesetzgeber nicht nur die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, sondern auch die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen sowie die Tarifvertragsparteien stärken will: Unter anderem wurden die Rahmenbedingungen der Betriebsrente verbessert (z. B. Erhöhung des Dotierungsrahmens von 4% auf 8%, Nachdotierungsmöglichkeiten, Riester-Förderung oder ein Förderbeitrag für Geringverdiener). Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt allerdings beim Sozialpartnermodell – wobei sich bisher nahezu alle Marktteilnehmer mit praktischen Aussagen und Angeboten zurückhielten.

Bis jetzt! Nach drei Jahren startet nun das erste Sozialpartnermodell in Deutschland: So haben sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die Kooperationspartner Talanx und Zurich nach langen Verhandlungen auf das Modell „Die Deutsche Betriebsrente“ geeinigt, das derzeit noch zur Prüfung bei der Finanzaufsicht BaFin liegt. Die Umsetzung erfolgt über die Deutsche Pensionsfonds AG sowie die PB Pensionsfonds AG. Wenn alles planmäßig abläuft, können ab dem 01. Juli 2021 die rund 11.000 Beschäftigten der Talanx Gruppe im Rahmen des Haustarifs ihre betriebliche Altersversorgung mit reiner Beitragszusage abschließen. Das ist auch das besondere Merkmal des Sozialpartnermodells: der Wegfall von garantierten Leistungen im Rentenalter bei der reinen Beitragszusage. Diese Zielrente, die die Sozialpartner auf tariflicher Grundlage einführen, befreit nämlich den Arbeitgeber zugleich vom Risiko, Geld nachzahlen zu müssen, falls sich das angestrebte Auszahlungsniveau durch die Beiträge nicht erwirtschaften lässt. Allerdings fließen in den Versorgungsaufbau auch zu den Arbeitnehmerbeiträgen aus der Entgeltumwandlung die gesetzlichen Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15 Prozent ein. Die Arbeitgeber zahlen für jeden Euro Beitrag einen ergänzenden Sicherungsbeitrag, der dem Kollektiv als zusätzliche Absicherung dient und Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen erhalten eine extra Förderung. Durch freie Kapitalanlagen soll das Sozialpartnermodell noch attraktiver gemacht werden, da die Chance auf höhere Renditen größer ist.

Das neue Modell wird trotzdem nicht sofort das bestehende Regelwerk ersetzen. Ein Großteil der Unternehmen geht allerdings davon aus, dass die betriebliche Altersvorsorge für das eigene Unternehmen in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird: So gaben die Teilnehmer unserer Studie „Betriebliche Altersvorsorge in der Transformation“ an, dass der bAV-Anteil ihrer Lebensversicherung im Neugeschäft rund 20 Prozent ausmacht. Dies bedeutet auch, dass die alten Modelle mit garantierten Versorgungszusagen weiterhin bestehen bleiben – es wird ein komplettes Parallelsystem geschaffen. Mit größter Spannung warten wir deshalb ab, welche Anbieter in den nächsten Jahren mit einem Sozialpartnermodell nachziehen werden. Der Grundstein dürfte nun gelegt worden ist.

Weitere Informationen zur Studie und die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier.